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   BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02   

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https://dejure.org/2002,3772
BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02 (https://dejure.org/2002,3772)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02 (https://dejure.org/2002,3772)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 2002 - 1 BvR 1012/02 (https://dejure.org/2002,3772)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrecht - Landesarbeitsgericht - Revision - Nichtzulassung - Urteilsgründe - Verkündung - Verzögerung - Fünf-Monats-Frist - Vollständige Urteilsfassung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1
    Verspätete Abfassung eines arbeitsgerichtlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 59
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02
    Zur Begründung beruft er sich auf die Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982).

    Wegen der weiteren Begründung wird verwiesen auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, AP Nr. 33 zu Art. 20 GG = NZA 2001, S. 982.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02
    Die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 113 Abs. 2 Satz 3, § 134 Abs. 1 BRAGO und den dazu vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 2674/04

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Diesem Erfordernis wird nur genügt, wenn sich sämtliche zur Unterschrift verpflichteten Richter einigermaßen zeitnah die Urteilsgründe zu Eigen machen können (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 - 1 BvR 1012/02 -, NZA 2003, S. 59).
  • BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03

    Vollständige Absetzung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung nach mehr als 5

    Diesem Erfordernis wird nur genügt, wenn sich sämtliche zur Unterschrift verpflichteten Richter einigermaßen zeitnah die Urteilsgründe zu Eigen machen können (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 - 1 BvR 1012/02 - NZA 2003, S. 59).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2004 - 2 LA 1231/04

    Alleinige Benennung des Berufungszulassungsgrundes nach § 125 Abs. 2 Nr. 5

    Durch die Verfahrensvorschrift des § 138 Nr. 6 VwGO und den hierzu entwickelten Grundsatz, dass ein erst nach fünf Monaten abgesetztes Urteil nicht mehr mit Gründen i. S. des § 138 Nr. 6 VwGO versehen ist, soll im Interesse der Verfahrensbeteiligten, aber auch des ggf. im Rechtsmittelzug angerufenen Rechtsmittelgerichts (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 26.3.2001 - 1 BvR 383/00 -, NJW 2001, 2161(2162) u. Beschl. v. 12.8.2002 - 1 BvR 1012/02 -, NZA 2002, 59), welches die als Entscheidungsgründe niedergelegten Erwägungen nachzuprüfen hat, sichergestellt werden, dass die schriftlich abgefassten Entscheidungsgründe noch den Inhalt der Beratung zuverlässig wiedergeben (BVerwG, Beschl. v. 11.6.2001 - BVerwG 8 B 17/01 -, NVwZ 2001, 1150(1151)).
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